Verträge
Abschlagszahlung an den Handwerker: Wie viel zumutbar ist
Ein Abschlag deckt immer nur die Leistung, die bereits erbracht ist. Geld vor Arbeitsbeginn ist deshalb kein Abschlag, sondern Vorkasse, und darauf musst du dich nicht einlassen.
Kurz gefasst: Paragraf 632a BGB gibt dem Handwerker Anspruch auf Abschläge in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung. Er muss diese Leistungen durch eine Aufstellung nachweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung erlaubt. Angeliefertes Material zählt mit, aber nur wenn du dafür Eigentum oder eine Sicherheit erhältst. Die Schlussrate wird erst mit der Abnahme fällig, und bis dahin trägt der Handwerker die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung.
Paragraf 632a BGB. Abschlag in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung, mit Aufstellung.
10 bis 20 Prozent der Auftragssumme, fällig erst nach der Abnahme.
Immer per Überweisung. Barzahlung streicht den Steuerabzug für Handwerkerleistungen komplett.
Was das Gesetz erlaubt
Der Anspruch auf Abschläge steht in Paragraf 632a BGB. Entscheidend ist ein Wort: erbracht. Der Handwerker darf Geld für das verlangen, was er schon geleistet hat, bewertet nach dem Vertrag.
Dazu gehört eine Pflicht, die viele Betriebe übergehen. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht. Eine Rechnung mit dem Text Abschlag 1, 4.000 Euro erfüllt das nicht. Du darfst eine Aufschlüsselung nach Positionen verlangen, bevor du überweist.
Ein zweiter Punkt hilft dir zusätzlich: Bis zur Abnahme liegt die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung beim Handwerker. Sind die erbrachten Arbeiten nicht vertragsgemäß, darfst du einen angemessenen Teil des Abschlags verweigern.
Vorkasse ist kein Abschlag
Der Unterschied entscheidet über dein Risiko. Beim Abschlag zahlst du für etwas, das bereits im Haus steht. Bei Vorkasse zahlst du für ein Versprechen.
Verlangt ein Betrieb 30 Prozent bei Auftragserteilung, ist das keine gesetzliche Regel, sondern eine Vertragsklausel. Du darfst sie streichen. Wenn du dich darauf einlässt, dann nur bei einem Betrieb, den du kennst, und nur bei kleinen Summen. Insolvenz ist der Fall, der wehtut. Dann ist das Geld weg, und die Arbeit ist nicht erledigt.
Materialvorschuss richtig absichern
Es gibt einen berechtigten Fall für Geld ohne fertige Arbeit: Material. Sonderanfertigungen wie Fenster nach Maß, eine Einbauküche oder Fliesen aus einer bestimmten Serie muss der Betrieb vorfinanzieren.
Das Gesetz lässt das ausdrücklich zu, aber mit Bedingung. Erforderliche Stoffe oder Bauteile zählen nur dann als Abschlagsgrundlage, wenn sie angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind. Und du musst nach deiner Wahl entweder Eigentum daran übertragen bekommen oder eine entsprechende Sicherheit erhalten, etwa eine Bankbürgschaft.
Praktisch heißt das: Lass dir die Lieferscheine zeigen und schreib in den Vertrag, dass das Eigentum am gelieferten Material mit der Zahlung auf dich übergeht. Ein Satz genügt. Er rettet dein Geld, falls der Betrieb während der Bauzeit ausfällt.
Wie ein fairer Zahlungsplan aussieht
Feste gesetzliche Quoten gibt es nicht. Die folgenden Aufteilungen sind in der Praxis üblich und für beide Seiten tragbar.
| Auftragsvolumen | Übliche Aufteilung | Anmerkung |
|---|---|---|
| bis 1.000 Euro | kein Abschlag, alles nach Fertigstellung | Vorschuss hier unüblich |
| 1.000 bis 5.000 Euro | ein Abschlag von 30 bis 40 Prozent | erst nach Materiallieferung vor Ort |
| 5.000 bis 20.000 Euro | zwei bis drei Raten nach Bauabschnitten | jede Rate an eine fertige Leistung koppeln |
| über 20.000 Euro | Zahlungsplan im Vertrag, Rate je Gewerk | Termine und Beträge vorher festschreiben |
| jeder Auftrag | Schlussrate 10 bis 20 Prozent | fällig erst mit der Abnahme |
Koppele jede Rate an ein Ereignis, nicht an ein Datum. Also Rate 2 nach Fertigstellung der Rohinstallation statt Rate 2 am 15. des Monats. Verzögert sich die Arbeit, verschiebt sich dann automatisch auch die Zahlung. Was sonst noch in die Vereinbarung gehört, steht im Ratgeber Handwerkervertrag: Was drinstehen muss.
Sonderregeln beim Verbraucherbauvertrag
Baust du ein neues Gebäude oder lässt erhebliche Umbaumaßnahmen ausführen, liegt ein Verbraucherbauvertrag vor. Er bedarf der Textform. Dann greifen zwei zusätzliche Schutzregeln aus Paragraf 650m BGB.
Erstens dürfen die Abschlagszahlungen zusammen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen. Zehn Prozent bleiben also bis zum Schluss bei dir. Zweitens ist dir bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu leisten, und zwar für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel. Auf Verlangen des Unternehmers erbringst du diese Sicherheit einfach dadurch, dass du den Betrag von den Abschlägen zurückhältst.
Für die neue Gästetoilette oder den Fenstertausch gilt das nicht. Ob eine große Sanierung als erhebliche Umbaumaßnahme zählt, hängt vom Umfang ab. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung, im Zweifel entscheidet die zuständige Stelle über den Einzelfall.
Kürzen, wenn etwas nicht stimmt
Stellst du bei einem Zwischenstand einen Mangel fest, zahlst du den Abschlag nicht in voller Höhe. Angemessen ist in der Regel ein Abzug in Höhe des Doppelten der Kosten, die die Mangelbeseitigung erfordert. Diese Regel aus Paragraf 641 Absatz 3 BGB gilt über den Verweis in Paragraf 632a auch für Abschläge.
Ein Beispiel: Der Estrich hat eine Fehlstelle, deren Beseitigung rund 400 Euro kostet. Vom fälligen Abschlag über 5.000 Euro überweist du dann 4.200 Euro und begründest den Abzug schriftlich. Wichtig ist die Begründung. Ein kommentarloser Abzug sieht aus wie Zahlungsverzug.
Vier Warnsignale
- Barzahlung gewünscht. Ohne Rechnung und Überweisung auf das Konto des Betriebs gibt es keinen Steuerabzug, das verlangt Paragraf 35a EStG ausdrücklich. Bis zu 1.200 Euro im Jahr wären sonst verschenkt. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Handwerkerrechnung absetzen.
- Mehr als die Hälfte im Voraus. Ein seriöser Betrieb finanziert seine ersten Arbeitstage selbst.
- Kein schriftlicher Vertrag. Ohne Leistungsbeschreibung lässt sich der Wert einer erbrachten Leistung gar nicht bestimmen.
- Druck beim Termin. Wer heute unterschreiben und morgen überweisen soll, bekommt keine Zeit zum Vergleichen. Das ist Absicht.
Darf der Handwerker 50 Prozent bei Auftragserteilung verlangen?
Verlangen darf er es, du musst es aber nicht akzeptieren. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur für bereits erbrachte Leistungen und für bereitgestelltes Material mit Sicherheit.
Was mache ich, wenn die Abschlagsrechnung keine Aufstellung enthält?
Fordere die Aufschlüsselung schriftlich an und setze eine Frist von einer Woche. Bis dahin ist der Abschlag nicht prüfbar. Zahle in dieser Zeit nichts und dokumentiere deine Aufforderung.
Kann ich Abschläge auch bei kleinen Reparaturen verweigern?
Bei Aufträgen unter etwa tausend Euro sind Abschläge unüblich, weil die Arbeit meist an einem Tag erledigt ist. Ein Anspruch besteht trotzdem, sobald Leistung erbracht wurde.
Was passiert, wenn ich einen fälligen Abschlag nicht zahle?
Der Betrieb darf die Arbeiten einstellen und nach Fristsetzung kündigen. Zahle deshalb den unstrittigen Teil immer und kürze nur den Betrag, den du schriftlich begründen kannst.
Zählt eine Abschlagszahlung schon als Abnahme?
Nein, ein Abschlag ist eine reine Zwischenzahlung. Erst die vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung wird als stillschweigende Abnahme gewertet. Bis dahin bleibt die Beweislast beim Handwerker.
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
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