Handwerkerrechnung neben Laptop und Taschenrechner
Kurz gefasst20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro im Jahr – aber nur bei Überweisung und nur, wenn der Lohnanteil auf der Rechnung steht.

Steuern & Förderung

Handwerkerrechnung absetzen: 20 Prozent zurück vom Finanzamt

Die Heizung wurde gewartet, das Bad neu gefliest, der Elektriker war da – und ein Fünftel des Arbeitslohns holst du dir über die Steuererklärung zurück. Der Haken sitzt nicht im Steuerrecht, sondern in der Rechnung selbst: Steht der Lohnanteil nicht getrennt drauf oder hast du bar bezahlt, gibt es nichts.

Was genau erstattet wird

Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abgezogen – nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Das macht die Regelung so wertvoll. Es gibt zwei getrennte Töpfe:

TopfHöchstbetrag Erstattungentspricht Arbeitskosten von
Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparatur, Wartung)1.200 Euro im Jahr6.000 Euro
Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst)4.000 Euro im Jahr20.000 Euro
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis auf Minijob-Basis510 Euro im Jahr2.550 Euro

Die Töpfe lassen sich im selben Jahr nebeneinander ausschöpfen. Wer die Fassade streichen lässt und gleichzeitig eine Putzhilfe beschäftigt, nutzt beide.

Was zählt – und was nicht

Absetzbar sind ausschließlich Arbeitskosten: Lohn, Anfahrt, Maschinenkosten, Verbrauchsmaterial des Betriebs. Nicht absetzbar ist alles, was du an Material bekommst.

  • Zählt: Heizungswartung, Schornsteinfeger, Malerarbeiten, Fliesenlegen, Elektroinstallation, Dachreparatur, Rohrreinigung, Möbelmontage im Haushalt, Gerätereparatur in deiner Wohnung.
  • Zählt nicht: Fliesen, Farbe, Parkett, Heizkessel, Ersatzteile – der komplette Materialanteil.
  • Zählt nicht: Arbeiten in einer Werkstatt außerhalb deines Haushalts. Wird dein Sofa abgeholt und in der Werkstatt neu bezogen, fällt das raus.
  • Zählt nicht: Neubau und alles, was Wohnfläche neu schafft. Anbau raus, Renovierung im Bestand rein.
  • Grenzfall Gutachten: Reine Bewertungen und Energieausweise erkennt das Finanzamt meist nicht an, die Beratung im Rahmen einer geförderten Sanierung dagegen schon.

Die drei Bedingungen, an denen es scheitert

  1. Rechnung mit getrenntem Lohnanteil. Steht auf dem Beleg nur eine Gesamtsumme, streicht das Finanzamt den Posten. Ruf beim Betrieb an und lass die Rechnung neu ausstellen – das ist völlig üblich und dauert fünf Minuten.
  2. Überweisung, keine Barzahlung. Du brauchst den Kontoauszug als Nachweis. Bar bezahlte Rechnungen sind ausnahmslos verloren, auch mit Quittung.
  3. Leistung im eigenen Haushalt. Das gilt auch für eine selbst genutzte Zweitwohnung oder ein Ferienhaus in der EU, nicht aber für vermietete Objekte – dort sind es ohnehin Werbungskosten und damit voll absetzbar.
Tipp: Liegst du mit den Arbeitskosten über 6.000 Euro, sprich mit dem Betrieb über eine Aufteilung: Ein Teil der Arbeiten wird noch im laufenden Jahr abgerechnet, der Rest im Januar. So nutzt du den Höchstbetrag zweimal statt einmal.

Als Mieter über die Nebenkosten

Auch als Mieter zahlst du Handwerkerleistungen mit – über Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Wartung der Heizungsanlage. Diese Anteile stehen in deiner Nebenkostenabrechnung und lassen sich absetzen. Viele Verwaltungen legen dafür eine Bescheinigung nach § 35a EStG bei; fehlt sie, fordere sie schriftlich an. Der Anspruch darauf ist inzwischen anerkannt.

Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümer: Die Hausgeldabrechnung der Verwaltung weist die begünstigten Beträge in der Regel gesondert aus.

So trägst du es ein

Alles läuft über die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Du trägst nur die Summen ein, Belege musst du nicht mitschicken – aber sie müssen auf Nachfrage vorliegen. Bewahre Rechnungen und Kontoauszüge deshalb mindestens zwei Jahre auf.

Und noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, nicht das der Leistung. Eine Rechnung vom Dezember, die du erst im Januar überweist, gehört in die Steuererklärung des Folgejahres. Wer seinen Höchstbetrag schon ausgeschöpft hat, kann eine Zahlung also bewusst ins neue Jahr schieben.

Ein letzter Hinweis zur Kombination mit Förderung: Nimmst du für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder ein gefördertes Darlehen in Anspruch, ist die Steuerermäßigung für diesen Teil ausgeschlossen. Doppelt geht nicht – rechne vorher, welcher Weg mehr bringt.

Muss ich Eigentümer sein?

Nein. Auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen, die sie selbst beauftragt haben – und anteilig die, die über die Nebenkostenabrechnung auf sie umgelegt werden. Dafür brauchst du eine Bescheinigung des Vermieters.

Was ist mit dem Notdienst am Wochenende?

Zuschläge für Notdienst, Wochenende und Nacht gehören zu den Arbeitskosten und zählen mit. Die Anfahrt übrigens auch.

Ich habe die Rechnung bar bezahlt. Geht wirklich nichts?

Nein, hier ist das Gesetz eindeutig: ohne Überweisung keine Anerkennung. Auch eine nachträgliche Quittung heilt das nicht. Der Grund ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Titelbild: KI-generiert.

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