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Handwerkervertrag: Was drinstehen muss
Die meisten Handwerkeraufträge werden mit einer Unterschrift unter das Angebot geschlossen. Das ist in Ordnung – solange dieses Angebot alles enthält, worauf es später ankommt. Vier Punkte entscheiden über den Rest.
Die vier Punkte, die immer drinstehen müssen
| Punkt | Was konkret gemeint ist |
|---|---|
| Leistung | jede Position einzeln mit Menge, Fabrikat und Typ – nicht „Bad sanieren“ |
| Preis | Einzelpreise, Gesamtsumme, Mehrwertsteuer, Angabe ob Festpreis oder Kostenvoranschlag |
| Termin | Beginn und Fertigstellung als Datum, nicht als „zeitnah“ |
| Zahlung | Abschläge nach Baufortschritt, Restzahlung nach Abnahme |
Fehlt der Termin, schuldet der Betrieb die Leistung nur „in angemessener Zeit“ – und was angemessen ist, entscheidet sich im Streitfall nach Branchenüblichkeit, nicht nach deiner Planung.
Zahlungen richtig staffeln
Eine Anzahlung vor Beginn ist üblich, sollte aber 20 bis 30 Prozent nicht übersteigen und nur bei erheblichem Materialvorlauf fließen. Danach folgen Abschläge, die sich am tatsächlichen Fortschritt orientieren – nicht am Kalender.
- Anzahlung bei Materialbestellung: höchstens 30 Prozent
- Abschläge nach abgeschlossenen Bauabschnitten, jeweils mit Aufstellung
- Schlusszahlung erst nach der Abnahme
- Sicherheitseinbehalt von fünf Prozent bis zum Ende der Mängelbeseitigung
Der Sicherheitseinbehalt ist der wirksamste Hebel überhaupt. Solange noch Geld offen ist, werden kleine Mängel erfahrungsgemäß deutlich schneller behoben.
Zahle nie in bar. Für die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitskosten verlangt das Finanzamt einen Überweisungsbeleg – bei Barzahlung entfällt der Abzug vollständig, auch wenn eine ordentliche Rechnung vorliegt.
Klauseln, die du streichen lassen solltest
- „Preise freibleibend“: hebt die Preisbindung auf
- „Zahlung nach Rechnungslegung, unabhängig von der Abnahme“: nimmt dir das Druckmittel bei Mängeln
- „Termine unverbindlich“: macht jeden Verzug folgenlos
- Vereinbarung der VOB/B: verkürzt die Gewährleistung bei Bauwerken von fünf auf vier Jahre
- Pauschale Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an den Hersteller: du verlierst den direkten Ansprechpartner
Die Abnahme ist der entscheidende Moment
Mit der Abnahme geht die Beweislast auf dich über: Danach musst du beweisen, dass ein Mangel schon vorher bestand – vorher muss der Betrieb beweisen, dass er ordentlich geleistet hat. Ebenso beginnt mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist, und der Anspruch auf die Schlusszahlung entsteht.
Deshalb: Termin vereinbaren, gemeinsam durchgehen, ein kurzes Protokoll schreiben. Jeder auch kleine Mangel wird notiert, sonst gilt er als akzeptiert. Und Vorsicht vor der stillschweigenden Abnahme – wer die Leistung ohne Vorbehalt bezahlt und nutzt, nimmt sie faktisch ab, auch ohne Termin.
Wenn etwas schiefgeht
Mängel werden schriftlich gerügt, mit einer konkreten Frist zur Nachbesserung – zwei Wochen sind bei üblichen Arbeiten angemessen. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, entstehen weitere Rechte: Minderung, Ersatzvornahme durch einen anderen Betrieb auf Kosten des ersten oder Rücktritt. Wer ohne Frist einen anderen Handwerker beauftragt, bleibt in der Regel auf den Mehrkosten sitzen.
Gewährleistung: welche Frist wann gilt
| Art der Leistung | Frist nach BGB |
|---|---|
| Arbeiten an einem Bauwerk (Heizung, Dach, Bad, Fenster) | 5 Jahre |
| Arbeiten an beweglichen Sachen (Möbelmontage, Reparatur) | 2 Jahre |
| Planungsleistungen mit Bauwerksbezug | 5 Jahre |
| bei vereinbarter VOB/B am Bauwerk | 4 Jahre |
Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Rechnung. Wird ein Mangel innerhalb der Frist beseitigt, läuft für die nachgebesserte Leistung eine neue Frist – ein Punkt, der bei wiederkehrenden Problemen an derselben Stelle wichtig wird.
Der häufigste Fehler
Nicht die fehlende Klausel ist das Problem, sondern die fehlende Dokumentation. Wer mündliche Absprachen auf der Baustelle trifft – ein anderes Fabrikat, eine geänderte Position, ein zusätzliches Gewerk – und sie nirgends festhält, hat später keine Grundlage.
Eine kurze Mail nach jedem Gespräch reicht: „Wie eben besprochen, wird statt X das Fabrikat Y eingebaut, der Mehrpreis beträgt Z Euro.“ Widerspricht niemand, gilt das im Streitfall als bestätigt. Diese zwei Minuten sind die wirksamste Absicherung überhaupt – wirksamer als jede Vertragsformulierung.
Muss ein Handwerkervertrag schriftlich sein?
Rechtlich reicht die mündliche Vereinbarung, außer bei Verbraucherbauverträgen für ein ganzes Gebäude. Praktisch ist die Schriftform der einzige Weg, im Streitfall belegen zu können, was vereinbart war.
Kann ich einen Handwerkervertrag widerrufen?
Ja, wenn er außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde – etwa bei dir zu Hause. Dann gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, über das der Betrieb belehren muss. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen BGB und VOB?
Die VOB/B ist ein Regelwerk für Bauleistungen, das unter anderem kürzere Gewährleistungsfristen vorsieht. Für Verbraucher gilt sie nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde – und das ist selten von Vorteil.
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Titelbild: KI-generiert.
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